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Kassensoftware: Verlängerte Frist für Aufrüstung
Elektronische Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion, etwa Registrierkassen, müssen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden. Da es bislang noch keine Einrichtungen mit Zertifizierungsverfahren gibt bzw. diese erst Ende 2019 verfügbar sind, ist eine flächendeckende Umsetzung bis zum Jahresende – wie ursprünglich geplant – nicht möglich. Firmen bekommen daher mehr Zeit für die Umrüstung: Bis Ende September 2020 werden fehlende Sicherheitseinrichtungen nicht beanstandet. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://go.nwb.de/9wfml.