Unternehmereigenschaft bei entgeltlicher Hingabe von Darlehen an Tochter- und Enkelgesellschaften
Organschaft setzt das Vorliegen aller drei Eingliederungsmerkmale voraus
Vorsteuerabzug
steuerliche Anerkennung einer Gestaltung des „Hin-und-her-Leistens”
Leitsatz
1. Die entgeltliche Hingabe von Darlehen an Tochter- und Enkelgesellschaften führt zu Umsätzen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr.
1 UStG und damit zu einer gewerblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG.
2. Der Annahme einer umsatzsteuerbaren Leistung steht es nicht entgegen, wenn der Leistungserbringer die Leistungen bei Dritten
einkauft. Dritter in diesem Sinne kann auch eine im Alleinanteilseigentum des Leistenden stehende Tochtergesellschaft sein.
3. Für die Annahme einer Organschaft ist es nicht erforderlich, dass alle drei in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG genannten Merkmale
einer Eingliederung (finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch) gleichermaßen deutlich feststellbar sind; nach dem Gesamtbild
der tatsächlichen Verhältnisse kann die Selbständigkeit auch dann fehlen, wenn die Eingliederung auf einem der drei Gebiete
nicht vollkommen ist. Allerdings reicht es nicht aus, dass eine Eingliederung nur in Bezug auf zwei der drei Merkmale besteht.
4. Eine Holdinggesellschaft, welche mit entgeltlichen Leistungen an ihre sämtlichen Tochtergesellschaften an deren Verwaltung
teilnimmt, kann den Vorsteuerabzug aus sämtlichen Eingangsleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung der
Tochtergesellschaften geltend machen.
5. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob einer Gestaltung, bei der derjenige, der faktisch eine Leistung erbringt, diese einem
Dritten nach der „Papierlage” erbringt und in Rechnung stellt sowie von dem Dritten nach der „Papierlage” wiederum erbracht
und in Rechnung gestellt bekommt, die steuerliche Anerkennung versagt werden kann, wenn es einen außersteuerlichen, wirtschaftlichen
Grund für diese Gestaltung gibt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GmbH-StB 2020 S. 157 Nr. 5 JAAAH-37876
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 11.11.2019 - 7 V 7180/19
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