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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 3 K 1555/17 EFG 2020 S. 137 Nr. 2

Gesetze: UStG § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a

Entgeltliche Überlassung eines Dorfgemeinschaftshauses für private Feiern und an einen Musikverein als umsatzsteuerfreie Leistung

Leitsatz

Sofern eine Dauer der Benutzung vereinbart und preisbildendes Merkmal ist, kann eine Vermietung und Verpachtung von Grundstücken im Sinne des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG auch bei einer kurzfristigen Nutzungsüberlassung vorliegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 8 Nr. 11
DStRE 2020 S. 413 Nr. 7
EFG 2020 S. 137 Nr. 2
KÖSDI 2020 S. 21597 Nr. 2
GAAAH-37864

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Urteil v. 18.09.2019 - 3 K 1555/17

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