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Auswirkung des Gesetzes über Fernabsatzverträge auf Leasinggeschäfte
I. Umsetzung von Verbraucherschutzrichtlinien
Durch das Gesetz über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro werden zwei europäische Verbraucherschutzrichtlinien, die sog. Fernabsatzrichtlinie, nämlich die Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 20. 5. 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (ABl EG Nr. L 144 v. S. 19), und die Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen (ABl EG Nr. L 166 S. 51) in das deutsche Recht umgesetzt (vgl. hierzu näher Frings, NWB F. 19 S. 2611 ff.).
II. Leasingrelevante Änderungen des BGB und des Verbraucherkreditgesetzes
Das Gesetz enthält keine ausdrücklichen Regelungen zum Leasinggeschäft. Vielmehr ist im Gegenteil in Art. 1, dem Fernabsatzgesetz (FernAbsG), unter § 1 Abs. 3 Nr. 3 geregelt, dass das FernAbsG keine Anwendung auf Finanzgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte und deren Vermittlung findet. Die Finanzgeschäfte sollen durch eine eigene Richtlinie eine Regelung erfahren. Gleichwohl hat das Gesetz über Fernabsa...BGBl 1990 I S. 2840