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Die wichtigsten Änderungen des „JStG 2019“ für Unternehmen
Bundesrat billigt Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität
Mit dem am vom Bundestag verabschiedeten „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ ändert der Gesetzgeber zahlreiche Vorschriften im EStG, KStG, GewStG, UStG, InvStG, in der AO und in weiteren Gesetzen. Die Änderungen der titelgebenden Förderung der Elektromobilität machen dabei nur einen kleinen Teil aus, so dass in den Beratungen häufig von einem „Jahressteuergesetz 2019“ die Rede war. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte am . Der Beitrag fasst eine Auswahl ertragsteuerlicher Änderungen kompakt zusammen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
1. Verlängerung der Steuerbefreiung für die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads oder Elektrofahrrads (§ 3 Nr. 37 EStG) und für Ladestrom (§ 3 Nr. 46 EStG)
Die Steuerbefreiung für die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads oder Elektrofahrrads wird bis zum verlängert. Gleiches gilt für Ladestrom.
2. Abzugsverbot für Geldbußen von EU-Mitgliedstaaten (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG)
Nicht abzugsfähig sind künftig auch Geldbußen, die andere EU-Mitgliedstaaten festsetzen. Gleiches gilt für andere Aufwendungen, die mit der Geldbuße, dem Ordnungsgeld oder dem Verwarnungsgeld in Zusammenhang stehen. Die...