Gewerbesteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2021
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§ 2 Abs. 1 Steuergegenstand (Legaldefinition)
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 2 GewStG
Groh, Gewinnerzielungsabsicht und Mitunternehmerschaft – Anmerkungen zum Beschluss des Großen Senats des , DB 1984 S. 2424; Woerner, Gewinnerzielungsabsicht trotz langjähriger Verluste – Anmerkung zu , BB 1985 S. 908; Autenrieth, Prägung, DStZ 1987 S. 121; Groh, Nach der Wiedereinführung der Geprägetheorie, DB 1987 S. 1006; Fratz/Löhr, Gewerblicher Grundstückshandel: Besonderheiten bei der Veräußerung von Anteilen an Personengesellschaften, DStR 2005 S. 1044; Ruppert, Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Ende gut, alles gut?, DStR 2013 S. 1623; Seibert, Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbH), DB 2013 S. 1710; Korn/Scheel, (Keine) Zukunft der gewerblichen Infektion von Personengesellschaften – Zugleich Anmerkung zu sowie zur geplanten Gesetzesänderung, DStR 2019 S. 1665.
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung des § 2 GewStG
1 § 2 GewStG ist als zentrale Norm des Gewerbesteuergesetzes anzusehen, die den Besteuerungsgegenstand und damit die sachliche Steuerpflicht festlegt. Steuergegenstand ist dabei nicht der Gewerbetreibende a...