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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 930/16

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahren (§ 7a Sozialgesetzbuch Viertes Buch [SGB IV]) darüber, ob die Tätigkeit des Beigeladenen zu 1) für Klägerin vom 1.7.2011 bis zum 31.12.2016 als Chefredakteur der Kirchenzeitung für das Bistum B der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlag.

Fundstelle(n):
LAAAH-36646

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 22.05.2019 - L 8 R 930/16

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