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FG Münster Urteil v. - 3 K 2458/18 E

Gesetze: EStG § 3 Nr. 26a; EStG § 3 Nr. 12

Einnahme: steuerfrei

Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder eines Präsidiumsmitglieds des Städte- und Gemeindebunds NRW

Leitsatz

Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder eines ehrenamtlichen Präsidiumsmitglieds eines privatrechtlich organisierten kommunalen Spitzenverbands (Städte- und Gemeindebund NRW) sind weder nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG noch nach § 3 Nr. 26a EStG steuerfrei.

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 2709 Nr. 46
DB 2019 S. 15 Nr. 47
StB 2019 S. 362 Nr. 12
OAAAH-36350

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FG Münster, Urteil v. 24.09.2019 - 3 K 2458/18 E

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