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FG Köln Urteil v. - 12 K 2583/17 EFG 2020 S. 58 Nr. 1

Gesetze: InsO § 270 Abs 1 Satz 2; InsO § 55 Abs 2 Satz 1

Umsatzsteuer

Umsatzsteuerforderung als privilegierte Masseverbindlichkeit oder bloße Insolvenzforderung

Leitsatz

Die Rechtsstellung des Schuldners im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren entspricht nicht der Rechtsstellung eines starken vorläufigen Insolvenzverwalters nach § 22 Abs. 1 InsO. Insolvenzspezifische Befugnisse sind dem Schuldner nicht zugewiesen. Entgegen der Ansicht des beklagten FA begründet der Schuldner im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren nicht stets Masseverbindlichkeiten.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 58 Nr. 1
ZIP 2020 S. 40 Nr. 1
DAAAH-36345

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FG Köln, Urteil v. 11.04.2019 - 12 K 2583/17

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