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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 07-09 | Bilanzierung: Abzinsungssatz bei unverzinslichen Darlehen im Jahr 2010 noch verfassungsgemäß

Der X. Senat des BFH sieht die Verpflichtung, unverzinsliche Betriebsschulden mit 5,5 % abzuzinsen, für Wirtschaftsjahre bis einschließlich 2010 als verfassungsgemäß an. Er hat sich damit der Sichtweise des VI. Senats des BFH angeschlossen. Klargestellt wird in dem aktuellen Urteil zudem, dass zeitlich nach dem jeweiligen Bilanzstichtag getroffene Zinsabreden erst für künftige Wirtschaftsjahre berücksichtigt werden können, selbst wenn sie zivilrechtlich rückwirkend erfolgen.

Ausführlich wollen wir Ihnen ein weiteres Urteil des Bundesfinanzhofs zur Abzinsung von unverzinslichen Darlehen vorstellen und Sie auch insoweit auf den neuesten Stand bringen.

Wie Sie wissen, ist bei nicht verzinsten Verbindlichkeiten eine Abzinsung mit dem happigen Zinssatz von 5,5 % vorzunehmen. Und zwar dann, wenn die Laufzeit zum Bilanzstichtag mindestens noch zwölf Monate beträgt. Diese Verpflichtung war durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 eingeführt worden. Sie soll typisiert den durch die Unverzinslichkeit hervorgerufenen geringeren Aufwand abbilden. Dieser wird kapitalisiert und als Ertrag in der Steuerbilanz des Jahres der Darlehensaufnahme vorweggenommen....

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