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ABC der Versicherungen
Abkürzungen: AVB = Allgemeine Versicherungsbedingungen; RV = Rentenversicherung; Ver = Versicherer; Vers = Versicherung(en); VN = Versicherungsnehmer.
Seit der letzten Darstellung des ABC der Versicherungen in den NWB im Jahre 1987 haben sich in vielen Versicherungszweigen Änderungen ergeben, die eine erneute gründliche Überarbeitung erforderlich machten. Dabei wurde jedoch an dem Ziel festgehalten, dem Leser innerhalb der Hauptgliederung in Personen- und Schadenversicherung einen schnellen Informationseinstieg anhand von aus der Tagespraxis geläufigen Stichworten zu ermöglichen.
I. Personenversicherung (PV)
Unter diesem Begriff werden regelmäßig die Private Kranken- (PKV), Lebens- (LV) und Unfallversicherung (UV) zusammengefaßt.
1. Private Krankenversicherung (PKV)
Die PKV umfaßt die Hauptangebote Krankheitskostenvers (KKV), die Kranken-Tagegeldvers (KTV) und die Pflegekrankenvers. Neuerdings wird auch eine Kranken-Betriebsunterbrechungsvers angeboten.
a) Kranken-Betriebsunterbrechungsvers: Eine neue Art der PKV, die Freiberuflern und Selbständigen den Ausfallschaden ersetzt, der ihrem Betrieb im Falle ihrer Erkrankung entsteht.
b) Krankheitskostenvers: Sie er...