Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 05.09.2019 V R 2/16, NWB 49/2019 S. 3536

Umsatzsteuer | Zum Begriff des „Sondervermögens“ i. S. von Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der 6. EG-Richtlinie

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) „Sondervermögen“ i. S. von Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der 6. EG-Richtlinie sind Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) i. S. der Richtlinie 85/611/EWG und diesen Organismen ähnliche Fonds. (2) Ähnlich in diesem Sinne sind Fonds, die gleiche Merkmale aufweisen wie OGAW und vergleichbare Umsätze tätigen oder diesen zumindest so weit ähnlich sind, dass sie mit ihnen im Wettbewerb stehen, was zumindest voraussetzt, dass das nationale Recht eine besondere staatliche Aufsicht für solche Vermögen vorsieht.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen