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LSG Sachsen Urteil v. - L 3 AS 111/18

Der Kläger wendet sich gegen die Feststellung, dass das Klageverfahren durch Klagerücknahmefiktion nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) beendet sei. Im Streit stehen Ansprüche des Klägers auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweiten Buch - Grundsicherung für Arbeitssuchende - (SGB II) im Zeitraum vom 1. März 2011 bis zum 31. Juli 2011 und insoweit die Erstattung einer Überzahlung in Höhe von 1.703,40 EUR nach endgültiger Festsetzung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAH-35932

Preis:
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LSG Sachsen, Urteil v. 13.12.2018 - L 3 AS 111/18

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