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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 KR 21/15

Streitig ist die Beitragserhebung auf eine Kapitalabfindung der Pensionskasse Rundfunk VVaG (bis 2009: Pensionskasse für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen Rundfunkanstalten, im Folgenden einheitlich: Pensionskasse Rundfunk) in der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 01.01.2011.

Fundstelle(n):
OAAAH-35929

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LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 07.11.2019 - L 5 KR 21/15

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