Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rechtsfragen beim Geschäftsverkehr mit Banken
I. Einleitung
Der Geschäftsverkehr mit und zwischen den Kreditinstituten (Banken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften) ist über weite Bereiche standardisiert. Gleiches gilt für den rechtlichen Rahmen der Bankgeschäfte. Die Kreditinstitute legen ihren Geschäftsbeziehungen heute fast ausschließlich die von ihren Spitzenverbänden ausgearbeiteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde, die ständig an die sich verändernden Anforderungen und weiterentwickelten Rechtsprechungsgrundsätze angepaßt werden. Obwohl zur Änderung der AGB keine aufsichtsrechtliche Genehmigung erforderlich ist, werden das Bundeskartellamt (§ 102 GWB) und das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in die Änderungsprüfung regelmäßig mit einbezogen, wobei diese Vorabprüfung die Kreditinstitute nicht vor nachteiliger Rechtsprechung schützt: Gerade in der jüngsten Vergangenheit haben Gerichte in zahlreichen Urteilen einzelne AGB-Klauseln für unwirksam erklärt bzw. deren Anwendungsbereich begrenzt.
Der nachfolgende Beitrag behandelt schwerpunktmäßig die AGB-Banken, da sie von den meisten Kreditinstituten verwendet werden, wie z. B. von allen im Bundesverband Deutscher Banken e. V. zusamme...