Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Absatz 4 EstDV Anlage EÜR 2019
Bezug: BStBl 2019 I S. 950
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2019 bekannt.
Der amtlich vorgeschriebene Datensatz, der nach § 60 Absatz 4 Satz 1 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung in Verbindung mit § 87a Absatz 6 der Abgabenordnung (AO) durch Datenfernübertragung authentifiziert zu übermitteln ist, wird nach § 87b Absatz 2 AO im Internet unter www.elster.de zur Verfügung gestellt. Für die authentifizierte Übermittlung ist ein Zertifikat notwendig. Dieses wird nach Registrierung unter www.elster.de ausgestellt. Der Registrierungsvorgang kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.
Die Anlage AVEÜR sowie bei Mitunternehmerschaften die entsprechenden Anlagen sind notwendiger Bestandteil der Einnahmenüberschussrechnung. Übersteigen die im Wirtschaftsjahr angefallenen Schuldzinsen, ohne die Berücksichtigung der Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, den Betrag von 2.050 Euro, sind bei Einzelunternehmen die in der Anlage SZ (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen) enthaltenen Angaben ebenfalls an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Auf Antrag kann das Finanzamt entsprechend § 150 Absatz 8 der AO in Härtefällen auf die Übermittlung der standardisierten Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten. Für die Einnahmenüberschussrechnung sind in diesen Fällen Papiervordrucke zur Anlage EÜR zu verwenden.
Anlage EÜR 2019
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Anlage
AVEÜR 2019 (Anlageverzeichnis/Ausweis des Umlaufvermögens zur Anlage EÜR)
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Anlage
SZ 2019 (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen)
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Anlage LuF 2019 (Weinbau und
Forstwirtschaft)
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Anleitung zum Vordruck
Anlage EÜR 2019
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Anlage ER 2019
(Ergänzungsrechnung bei Personengesellschaften)
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Anlage SE 2019
(Sonderrechnung bei Personengesellschaften)
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Anlage AVSE 2019
(Anlageverzeichnis/Ausweis des Umlaufvermögens zur Anlage SE)
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Anleitung
zu den Anlagen ER, SE, AVSE zur Einnahmenüberschussrechnung bei
Personengesellschaften
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OFD Frankfurt/M. v. - S 2142 A - 011 - St 27
Fundstelle(n):
WAAAH-35867