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NWB Nr. 25 vom Seite 1949 Fach 19 Seite 3021

Düsseldorfer und Berliner Tabelle zum Unterhalt - Stand 1. 7. 2003

Düsseldorfer Tabelle

Das Bundesministerium der Justiz hat ab die Regelbeträge für den Unterhalt minderjähriger Kinder erhöht (Dritte Verordnung zur Änderung der Regelbetrag-Verordnung v. , BGBl 2003 I S. 546). Deshalb wird die Düsseldorfer Tabelle mit Wirkung ab geändert (zu den seit dem geltenden Werten vgl. ).

Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln und Hamm sowie der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V. unter Berücksichtigung des Ergebnisses einer Umfrage bei allen Oberlandesgerichten stattgefunden haben.

Diese von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts herausgegebene Tabelle dient bundesweit als Orientierung bei der Festlegung von Kindesunterhalt. Sie ist mit allen Oberlandesgerichten des Bundesgebiets abgestimmt.

A. Kindesunterhalt


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Nettoeinkommen            Altersstufen in Jahren        Vomhun-  Bedarfs-
des Barunter-              (§ 1612a Abs. 3 BGB)          dert-   kon-
haltspflichtigen                                         sa...




































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Düsseldorfer und Berliner Tabelle zum Unterhalt - Stand 1. 7. 2003

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