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NWB Nr. 50 vom Seite 4251 Fach 19 Seite 2793

Düsseldorfer und Berliner Tabelle zum Unterhalt - Stand 1. 1. 2002 -

I. Düsseldorfer Tabelle

Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben am die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle - in Deutscher Mark und in Euro - bekannt gegeben. Vom 1. 7. bis ist die Düsseldorfer Tabelle (Deutsche Mark) anzuwenden (vgl. NWB F. 19 S. 2701 ff.). Ab gilt die Düsseldorfer Tabelle (Euro). Weiterhin gültig bleiben die Düsseldorfer Leitlinien zum Unterhalt (vgl. NWB F. 19 S. 2504 unter Ziffer II).

A. Kindesunterhalt


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-------------------------------------------------------------------------
Nettoeinkommen        Altersstufen in Jahren         Vomhun-    Bedarfs-
des Barunterhalts-     (§ 162a Abs. 3 BGB)           dertsatz   kontroll-
pflichtigen           -----------------------------             betrag
(Anm. 3, 4)           0-5    6-11    12-17   ab 18              (Anm. 6)
-------------------------------------------------------------------------
                       Alle Beträge in Euro (€)
-------------------------------------------------------------------------
1. bis     1 300     188     228     269     311     100         730/840
2. 1 300 - 1 500     202     244     288     333    ...













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Düsseldorfer und Berliner Tabelle zum Unterhalt - Stand 1. 1. 2002 -

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