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Umsatzsteuer | Vordruck USt 1 TL – Haftung für die USt beim Internethandel
Das BMF hat das Vordruckmuster für die Mitteilung an den Betreiber des elektronischen Marktplatzes nach § 25e Abs. 4 Satz 4 UStG (Vordruckmuster USt 1 TL) eingeführt ( NWB OAAAH-32935).
Hintergrund: Betreiber elektronischer Marktplätze können gem. § 25e Abs. 1 UStG für die nicht entrichtete Umsatzsteuer aus der Lieferung von Gegenständen von Unternehmern, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet wurde, unter bestimmten Voraussetzungen in Haftung genommen werden.
Nach § 25e Abs. 3 UStG haftet der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes nicht für die entstandene und nicht abgeführte Umsatzsteuer aus Lieferungen, die auf seinem Marktplatz rechtlich begründet wurden, wenn die Registrierung des Lieferers auf dem Markplatz nicht als Unternehmer erfolgt ist ...