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LAG Hessen 10.05.2019 10 Sa 275/18 SK, NWB 47/2019 S. 3399

Beruf | Restaurator mit akademischer Ausbildung freier Beruf

Ein Restaurator mit akademischer Ausbildung unterfällt mit seinem Betrieb nicht den Tarifverträgen für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk, wenn die Tätigkeiten durch eine wissenschaftlich-kunsthistorische Herangehens- und Arbeitsweise geprägt sind. Daher muss ein solcher Restaurator keine Auskünfte über den Verdienst seiner Beschäftigten geben und keine Beiträge abführen.

Anmerkung:

Gestritten wurde um die für selbständige Restauratoren bedeutsame Frage, welche Unterschiede es bei der Tätigkeit von Stein-Restauratoren geben kann, die an historischen Bauwerken und Objekten arbeiten, weil Handwerksbetriebe des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks nach einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für ihre Beschäftigten Pflichtbeiträge zur Finanzierung einer Z...

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