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Update: Gesellschafterbeiträge in Krise und Insolvenz
I. Einführung
Zu den Untoten des Steuerrechts gehören Gesellschafterleistungen an ihre Gesellschaft und die ertragsteuerlichen Konsequenzen. Es steht dem Gesellschafter frei, der Gesellschaft über das Stammkapital hinaus Mittel zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht regelmäßig über Darlehen, kann aber z. B. auch durch Nutzungseinlagen erfolgen. Der Gesellschafter kann die Fremdfinanzierungsmöglichkeiten der Gesellschaft zudem dadurch verbessern, dass er sich bei einem Darlehensgeber für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft verbürgt.
Gesellschaftsrechtlich wurden solche Gesellschafterbeiträge früher dem Eigenkapital gleichgesetzt (umfassend: Graf Kerssenbrock, Eigenkapital ersetzende Darlehen in Handels-, Insolvenz- und Steuerrecht, ZSteu 2004 S. 342 ff.; Schmittmann, StuB 2018 S. 824 f. NWB PAAAG-99551). Durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) aus dem Jahre 2008 ist das Eigenkapitalersatzrecht aufgehoben worden. Es wurde durch den gesetzlichen Nachrang sämtlicher Gesellschafterfinanzierungen im Insolvenzfall ersetzt, so dass sie außerhalb des Insolvenz...BStBl 2019 II S. 208