Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorsteuerabzug trotz Verstoßes gegen Vorschriften des Lebensmittelrechts
Der EuGH hatte in seinem „Altic“ darüber zu entscheiden, ob Verstöße gegen Vorschriften des Lebensmittelrechts zu einer Versagung des Vorsteuerabzugs führen können. Die in dem Streitfall relevanten Vorschriften betrafen dabei die Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel, um eine gezielte Rücknahme von Lebensmitteln und die Information der Verbraucher oder Kontrolleure sicherzustellen und damit einen anderen Zweck als die Aufdeckung von Mehrwertsteuerbetrug. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung könne für sich allein betrachtet nicht automatisch zur Versagung des Vorsteuerabzugs führen.
I. Leitsätze
1. Art. 168 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er dem entgegensteht, dass einem Steuerpflichtigen, der Teil der Lebensmittelkette ist, das Vorsteuerabzugsrecht allein aus dem Grund – unter der Annahme, dass dieser ordnungsgemäß festgestellt wurde, was vom vorlegenden Gericht zu prüfen ist – versagt wird, weil dieser Steuerpflichtige seine Verpflichtungen nach Art. 18 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäis...