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Grundfragen des Bürgschaftsrechts
I. Einführung
Die ”Bürgschaft” - also die Verpflichtung für die Verbindlichkeit eines Dritten - gehört i. d. R. zu den risikoreichsten Rechtsgeschäften überhaupt. Es liegt auf der Hand, daß die Verpflichtung eines Bürgen nur dann verlangt bzw. angeboten wird, wenn der ”Hauptschuldner” in seiner Bonität nicht als besonders stark eingeschätzt wird. Der Bürger ist von vornherein der Gefahr ausgesetzt, als Ersatzschuldner für die Hauptschuld herangezogen zu werden. Zahlreiche Gerichtsentscheidungen belegen indessen, daß diese Form der Mithaftung nach wie vor sehr populär zu sein scheint (s. etwa den Bericht von Pape, NJW 1997 S. 980 ff.). Vielfach übernehmen mehr oder weniger vermögenslose Angehörige oder Lebenspartner die Bürgschaft für (hohe) Bankverbindlichkeiten (Darlehen), ohne die damit verbundenen Risiken zutreffend einschätzen zu können.
Der Schutz solcher ”Problembürgen” hat sich - ausgelöst durch das BVerfG - in den letzten Jahren allerdings deutlich verbessert, weil nunmehr auch die Instanzgerichte eine Inhaltskontrolle von Bürgschaftsverträgen vornehmen und die Leitlinien des BVerfG und des BGH umzusetzen beginnen. Freilich leidet hierunter die Verlä...