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Zur Insolvenzfähigkeit und zu den Insolvenzauslösetatbeständen nach der Insolvenzordnung
Die Neuerungen der Insolvenzordnung (dazu allgemein Pape, NWB F. 19 S. 2121 ff.), soweit sie die Insolvenzfähigkeit und die Insolvenzauslösetatbestände betreffen, sind zwar materiell-rechtlich gesehen nicht so gravierend, daß man von einer völligen Umgestaltung und Neuordnung des Insolvenzrechts ausgehen könnte, es gibt jedoch gerade in diesem Bereich teilweise gravierende Veränderungen, auf die nachfolgend näher eingegangen werden soll. Diese Veränderungen betreffen zunächst den Aufbau des Gesetzes, der wesentlich logischer und in sich stimmiger ist, als die bislang gerade in diesen Bereichen sehr unübersichtliche Konkursordnung. Sie betreffen sodann aber auch einige wesentliche inhaltliche Neuerungen. Zu nennen sind hier insbesondere die Insolvenzfähigkeit der BGB-Gesellschaft und die Einführung des neuen Insolvenzgrundes der ”drohenden Zahlungsunfähigkeit”. Daneben ergeben sich aus der Fassung der Insolvenzordnung zahlreiche Anhaltspunkte für eine im Verhältnis zum bisherigen Recht geänderte Auslegung der insolvenzrechtlichen Grundbegriffe, so daß es sich lohnt, gerade diesen Bereich näher zu beleuchten.
I. Erweiterung der Insolvenzfähigkeit
Die Insolvenzfähigkeit ist zukünft...