Artikel 344 und 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) - Sonderregelung für Anlagegold; Verzeichnis der befreiten Goldmünzen 2020
Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2020 die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Nummer 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2019 Nr. C 364, S. 9) veröffentlicht. Zu Ihrer Information übersende ich in der Anlage einen Abdruck dieser Liste.
Dieses Schreiben (nebst Anlage) steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik „Themen - Steuern - Steuerarten - Umsatzsteuer - BMF-Schreiben/Allgemeines“ zum Herunterladen bereit.
Anlage: Verzeichnis der befreiten Goldmünzen 2020 Datei öffnen
BMF v. - III C 1 - S 7068/19/10002 :001
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BB 2019 S. 2710 Nr. 46
BAAAH-34461