BMF - III C 3 - S 7532/18/10001 BStBl 2019 I S. 1041

Umsatzsteuer; Neubekanntgabe von Vordruckmustern nach Anpassung auf Grund der Datenschutz-Grundverordnung

Bezug: (BStBl 2009 I S. 529)

Bezug: (BStBl 2011 I S. 589)

Bezug: (BStBl 2011 I S. 1159)

Bezug: (BStBl 2012 I S. 579)

Bezug: (BStBl 2014 I S. 865)

Bezug: (BStBl 2016 I S. 687)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1)

Es werden folgende Vordruckmuster neu bekanntgegeben:

Tabelle in neuem Fenster öffnen
- USt 1 B
Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung
- USt 1 G
Umsatzsteuerheft
- USt 1 I
Befreiung von der Führung des Umsatzsteuerheftes
- USt 1 TG
Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und/oder Gebäudereinigungsleistungen
- USt 1 TH
Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität
- USt 1 TI
Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG
- USt 1 TN
Bescheinigung über die Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)
- USt 1 TS
Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland (§ 13b Abs. 7 Satz 5 UStG)
- USt 1 TU
Anzeige über die grenzüberschreitende Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (§ 18 Abs. 12 Satz 1 UStG)
- USt 1 TV
Bescheinigung über die umsatzsteuerliche Erfassung (§ 18 Abs. 12 Satz 2 UStG)
- USt 1 V
Antrag auf Umsatzsteuer-Vergütung
- USt 1 W
Anfrage zum Vorsteuerabzug bei Baumaßnahmen/- Grundstückserwerb
- USt 1 ZS
Aufforderung zur Abgabe einer berichtigten Umsatzsteuer- Voranmeldung/-erklärung nach § 18b UStG
- USt 7 A
Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung
- USt 7 B
Bericht über die Umsatzsteuer-Sonderprüfung
- USt 7 C
Mitteilung nach § 202 Abs. 1 AO
- USt 7 D
Übersendung des Prüfberichts
(2)

Auf Grund der Datenschutz-Grundverordnung wurde in den Vordruckmustern ein Datenschutzhinweis zur Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung, über die Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über die Ansprechpartner in Datenschutzfragen aufgenommen.

(3)

Die weiteren Änderungen in den Vordruckmustern gegenüber den bisherigen Vordruckmustern sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.

(4)

Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen. Folgende Abweichungen sind zulässig:

a)

Vordruckmuster USt 1 ZS:

Abweichungen von dem Vordruckmuster sind zulässig, soweit dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich ist.

b)

Vordruckmuster USt 7 A, USt 7 B, USt 7 C und USt 7 D:

Die Vordrucke können bei Anwendung von IT-Programmen in verkürzter Form ausgegeben werden, indem im Einzelfall nur die für die Prüfung relevanten Teile des Vordrucks ausgedruckt werden.

Von den Vordruckmustern kann abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich ist.

Die Übernahme des Abschnittes III des Vordruckmusters USt 7 B - Zusammenstellung der Prüfungsfeststellungen - ist den Ländern freigestellt.

(5)

Die Gültigkeit der unter Verwendung der bisherigen Vordruckmuster erstellten Bescheinigungen bleibt unberührt.

(6)

Die durch dieses Schreiben neu bekanntgegebenen Vordruckmuster ersetzen die mit folgenden BMF-Schreiben herausgegebenen entsprechenden Vordruckmuster:

(7)

Dieses Schreiben tritt an die Stelle der folgenden BMF-Schreiben:

Anlage1: USt 1 B Datei öffnen

Anlage 2: USt 1 G Datei öffnen

Anlage 3: USt 1 I Datei öffnen

Anlage 4: USt 1 TG Datei öffnen

Anlage 5: USt 1 TH Datei öffnen

Anlage 6: USt 1 TI Datei öffnen

Anlage 7: USt 1 TN Datei öffnen

Anlage 8: USt 1 TS Datei öffnen

Anlage 9: USt 1 TU Datei öffnen

Anlage 10: USt 1 TV Datei öffnen

Anlage 11: USt 1 V Datei öffnen

Anlage 12: USt 1 W Datei öffnen

Anlage 13: USt 1 ZS Datei öffnen

Anlage 14: USt 7 A Datei öffnen

Anlage 15: USt 7 B Datei öffnen

Anlage 16: USt 7 C Datei öffnen

Anlage 17: USt 7D Datei öffnen

BMF v. - III C 3 - S 7532/18/10001


Fundstelle(n):
BStBl 2019 I Seite 1041
BB 2019 S. 2710 Nr. 46
UR 2019 S. 911 Nr. 23
QAAAH-34430