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Einführung in das neue Insolvenzrecht
I. Vorgeschichte der Insolvenzrechtsreform
Die inzwischen schon mehr als 20 Jahre alte Geschichte der Notwendigkeit einer Reform der Konkursordnung (KO) aus dem Jahre 1877 und der Vergleichsordnung (VerglO) aus dem Jahre 1935 ist gekennzeichnet durch den zunehmenden Funktionsverlust dieser Rechtsordnungen. Musterhaft werden die Gründe für den Niedergang des Insolvenzrechts immer noch in den Aufsätzen von Kilger (KTS 1975 S. 142) und Uhlenbruck (NJW 1975 S. 897) wiedergegeben. Die immer größer gewordene Realitätsferne der KO, die sich in der Tatsache dokumentiert, daß beständig allenfalls 25 % der beantragten Verfahren auch eröffnet werden können, die restlichen 75 % jedoch der Abweisung mangels Masse anheimfallen, ist neben der zunehmenden Belastung des Insolvenzverfahrens mit systemwidrigen Masseverbindlichkeiten vor allem auf die notorische Unterkapitalisierung der Schuldner zurückzuführen. Diese kommt darin zum Ausdruck, daß die bei Erlaß der KO praktisch noch gar nicht bekannten anonymen Mobiliarsicherheiten eine immer größere Bedeutung erlangt haben. Heute wird in nahezu jedem Verfahren kaum noch unbelastete Masse vorgefunden, die dem Schuldner gehört. ...