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Umsatzsteuer; hier: Behandlung der Einnahmen aus dem Wegfall von Kautionen, die nach dem EG-Marktordnungsrecht erhoben werden
Zur Sicherstellung bestimmter Handlungen und Unterlassungen sind im EG-Marktordnungsrecht zahlreiche Kautionsregelungen getroffen worden. Auf Anregung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist geprüft worden, welche umsatzsteuerrechtlichen Folgerungen sich ergeben, wenn derartige Kautionen verfallen. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder übersende ich Ihnen die beiliegende Aufstellung, die das Ergebnis der Prüfung enthält.
Dieses Schreiben wird in die USt-Kartei aufgenommen.
Anlage
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Art der Kaution | Gründe für den Verfall
der Kaution | Stelle, die die verfallene Kaution
einbehält | Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der
verfallenen Kaution | |||||||
I. | Kautionen, die eine ordnungsmäßige Verwaltung
gewährleisten sollen (sog. Verwaltungskautionen) | |||||||||
1. | Kautionen bei der Erteilung von
Ein- und Ausfuhrlizenzen | Wenn Ein- oder
Ausfuhren während der Gültigkeit der Lizenz nicht oder nur teilweise
durchgeführt werden | Bundesanstalt für
landwirtschaftliche Marktordnung (BALM) Bundesamt für Ernährung und
Forstwirtschaft (Bundesamt) | Kein
wirtschaftlicher Zusammenhang der Kaution mit ein... |