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Bewertung von Fabrikgrundstücken, Lagerhausgrundstücken, Grundstücken mit Werkstätten und vergleichbaren Grundstücken (Gewerbegrundstücken) im Beitrittsgebiet – Änderung der Abschlagsregelung bei Hallenbauten
Der Erlass vom , Az. 34-S 3219h-4/4-24741 (BStBl I S. 467) wird dahingehend geändert, dass unter Textziffer 4.2.2.3 die bisherigen Sätze 3 und 4 durch folgenden Satz 3 ersetzt werden:
„Geht die Geschoßhöhe eines Vollgeschosses über 4 m hinaus, ist bei diesem Geschoss ein Abschlag nach folgender Tabelle vorzunehmen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Höhe in m | Abschlag in v.H. |
mehr als 4 bis 6 | 20 |
mehr als 6
bis 8 | 30 |
mehr als 8 bis 10 | 36 |
mehr als 10 bis 12 | 38 |
mehr als
12 bis 14 | 40 |
mehr als 14 bis 16 | 42 |
mehr als 16 bis 18 | 44 |
mehr als
18 bis 20 | 45 |
mehr als 20 bis 22 | 46 |
mehr als 22 bis 24 | 47 |
mehr als
24 bis 26 | 48 |
mehr als 26 bis 28 | 49 |
mehr als 28 | 50 |
Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Er wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht werden und ist in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen anzuwenden.