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Bewertung des Grundvermögens im Beitrittsgebiet; – Bewertung von Fabrikgrundstücken, Lagerhausgrundstücken, Grundstücken mit Werkstätten und vergleichbaren Grundstücken (Gewerbegrundstücken) im Beitrittsgebiet ab
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit dem Bundesminister der Finanzen und den Finanzbehörden der Länder ist bei der Bewertung von Fabrikgrundstücken, Lagerhausgrundstücken, Grundstücken mit Werkstätten und vergleichbaren Grundstücken (Gewerbegrundstücken) im Beitrittsgebiet ab nach dem als Anlage beigefügten Erlass zu verfahren.
Ich bitte, die Finanzämter entsprechend zu unterrichten.
Die gleichlautenden Erlasse wurden unter dem Bekanntgabedatum im Bundessteuerblatt Teil I/Nr. 11, Seite 467 veröffentlicht. Dabei wurden versehentlich die Anlagen 4 und 5 vertauscht. Eine Richtigstellung erfolgt in einer der nächsten Ausgaben des Bundessteuerblatts.
Ich bitte um Beachtung.
Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen betreffend die Bewertung von Fabrikgrundstücken, Lagerhausgrundstücken, Grundstücken mit Werkstätten und vergleichbaren
Grundstücken (Gewerbegrundstücken) im Beitrittsgebiet ab l. Januar 1993 vom
1. Geltungsbereich
Dieser Erlass gilt für Gewerbegrundstücke im Beitrittsgebiet, wenn der Einheitswert im...