Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bewertung des Grundvermögens im Beitrittsgebiet – Bewertung von Grundstücken mit Bank-, Versicherungs-, Verwaltungs- und Bürogebäuden sowie Hotelgebäuden und vergleichbaren Gebäuden im Beitrittsgebiet ab l. Januar 1991
1 Geltungsbereich
Dieser Erlass gilt für Bank-, Versicherungs-, Verwaltungs- und Bürogebäude sowie Hotelgebäude und vergleichbare Gebäude im Beitrittsgebiet, wenn der Einheitswert im Sachwertverfahren zu ermitteln ist. Zum Beitrittsgebiet gehören die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und der Teil des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz vor dem Wirksamwerden des Beitritts nicht gegolten hat.
2 Umschreibung der Grundstücke
2.1 Bankgebäude
Bankgebäude bestehen regelmäßig zum einem aus dem Kassen- und Schalterraum für den Publikumsverkehr einschließlich Tresorraum sowie Sprechzimmern für die Beratung von Kunden und zum anderen aus Büroräumen für die geschäftsführenden und verwaltenden Abteilungen.
2.2 Versicherungs- und Verwaltungsgebäude
Versicherungs- und Verwaltungsgebäude werden regelmäßig für die eigene Verwaltung und zur Führung des eigenen Geschäftsbetriebs genutzt. Ihre Gestaltung und Ausstattung ist an den betrieblichen Bedürfnissen des Unternehmens ausgerichtet.
Versicherungsgebäude entsprechen regelmäßig – vom Kassen- und Schalterraum abgesehen – in ihrer baulichen Gestaltung und Ausstattung den ...