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GLE - S 3219h BStBl 1992 I S. 572

Bewertung des Grundvermögens im Beitrittsgebiet – Bewertung von Grundstücken mit Bank-, Versicherungs-, Verwaltungs- und Bürogebäuden sowie Hotelgebäuden und vergleichbaren Gebäuden im Beitrittsgebiet ab l. Januar 1991

1 Geltungsbereich

Dieser Erlass gilt für Bank-, Versicherungs-, Verwaltungs- und Bürogebäude sowie Hotelgebäude und vergleichbare Gebäude im Beitrittsgebiet, wenn der Einheitswert im Sachwertverfahren zu ermitteln ist. Zum Beitrittsgebiet gehören die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und der Teil des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz vor dem Wirksamwerden des Beitritts nicht gegolten hat.

2 Umschreibung der Grundstücke

2.1 Bankgebäude

Bankgebäude bestehen regelmäßig zum einem aus dem Kassen- und Schalterraum für den Publikumsverkehr einschließlich Tresorraum sowie Sprechzimmern für die Beratung von Kunden und zum anderen aus Büroräumen für die geschäftsführenden und verwaltenden Abteilungen.

2.2 Versicherungs- und Verwaltungsgebäude

Versicherungs- und Verwaltungsgebäude werden regelmäßig für die eigene Verwaltung und zur Führung des eigenen Geschäftsbetriebs genutzt. Ihre Gestaltung und Ausstattung ist an den betrieblichen Bedürfnissen des Unternehmens ausgerichtet.

Versicherungsgebäude entsprechen regelmäßig – vom Kassen- und Schalterraum abgesehen – in ihrer baulichen Gestaltung und Ausstattung den ...

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 21.05.1993 - S 3219h

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