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Übertragung eines Teilbereichs der Aufgabe 'Internationale Rechts- und Amtshilfe' (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 FVG)
Bezug:
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 des Finanzverwaltungsgesetzes in der Fassung des Finanzanpassungsgesetzes vom – BGBl I S. 1426 –) übertrage ich Ihnen hiermit mit Wirkung vom aus dem Aufgabengebiet „Internationale Rechts- und Amtshilfe“ den Teilbereich „Vollstreckungs- und Zustellungssachen“.
Damit sind insbesondere die folgenden Aufgaben von Ihnen zu erledigen:
Bearbeitung und Auswertung von Anträgen
Prüfung der einschlägigen Bestimmungen von DBAen und Rechts- und Amtshilfevereinbarungen in Steuersachen
Prüfung der zur Vollstreckung kommenden Steuerart
Überprüfung der einschlägigen Devisenkurse
Fremdsprachliche Übersetzungsfragen
Schriftwechsel mit Dienststellen des BMF und der Länder, den ausländischen Partnerstaaten und den deutschen diplomatischen Vertretungen
Fertigung von Zwischen- und Endberichten
Aktenführung der sich oft über Jahre erstreckenden Vorgänge.