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Gesetzgebung | Bundesrat stimmt Anpassungen an DSGVO zu
Der Bundesrat hat Anpassungen in 154 Fachgesetzen an die DSGVO zugestimmt, die der Bundestag Ende Juni verabschiedet hatte. Das „Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU“ regelt den sog. bereichsspezifischen Datenschutz. An vielen Stellen passt es Begriffsbestimmungen und Verweisungen, Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und Regelungen zu den Betroffenenrechten an. Kleine Betriebe und ehrenamtliche Vereine werden entlastet: [i]Zum Datenschutzbeauftragten Seel, NWB 32/2018 S. 2343Die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen, greift künftig erst ab einer Personenzahl von 20 – bisher waren es 10. Die Einwilligung von Beschäftigten zur Datenverarbeitung wird vereinfacht: Sie muss nicht mehr zwingend schriftlich erfolgen – künftig reicht auch eine E-Mail. Das Gesetz e...