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Umsatzsteuer | Zur Verzinsung von Vorsteuervergütungsansprüchen
Der Antragsteller im Vorsteuervergütungsverfahren verletzt laut keine Mitwirkungspflichten i. S. von § 61 Abs. 6 UStDV, wenn er die Einspruchsbegründung und die vom BZSt angeforderten Unterlagen zwar nicht innerhalb der Monatsfrist des § 61 Abs. 6 UStDV, aber innerhalb der ihm vom BZSt verlängerten Frist vorlegt.