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Lohn und Gehalt kompakt
Sozialversicherung | Neue Rechengrößen ab 2020 (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat am die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2020 beschlossen. Demnach steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie weitere wichtige Werte.
Ab gilt für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung eine neue Einkommensgrenze. Der Beitrag bemisst sich dann bis zu einem Höchstbetrag von 6.900 € im Monat in den alten und 6.450 € in den neuen Ländern. In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt diese Einkommensgrenze auf 8.450 € in den alten und 7.900 € in den neuen Ländern.
In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf jährlich 56.250 € (4.687,50 € im Monat). Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 62.550 € (5.212,50 € im Monat).
Die Rechengrößen ab im Überblick (Stand: ):
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechengröße | West | Ost |
Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine
Rentenversicherung | 6.900
€ pro Monat | 6.450
€ pro Monat |
Beitragsbemessungsgrenze für die
knappschaftliche Rentenversicherung | 8.450
€ pro Monat | 7.900
€ pro Monat |
Versicherungspflicht... |