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Die GmbH & Co. KG
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West)
Literatur: Felix/Streck, KStG-Komm., 2. Aufl.; Frotscher/Maas, KStG-Komm.; Hennerkes/Binz, Die GmbH & Co., 7. Aufl.; Henze, Die GmbH & Co. KG, 10. Aufl.; Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG-Komm., 19. Aufl.; Hesselmann, Handbuch der GmbH & Co., 16. Aufl.; Hofmann, Komm. zum GrEStG, 5. Aufl.; Klaus/Mittelbach, Die GmbH & Co. KG, 3. Aufl.; Knobbe-Keuk, Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht, 6. Aufl.; Lademann, KStG-Komm.; Lange, Personengesellschaften im Steuerrecht, 3. Aufl.; Lange, Verdeckte Gewinnausschüttungen, 5. Aufl.; Peter/Crezelius, Neuzeitliche Gesellschaftsverträge und Unternehmensformen; Schmidt, EStG - Komm., 6. Aufl.; Schmidt-Steppert, Die Organschaft, 3. Aufl.
A. Handelsrecht
I. Rechtliche Anerkennung der Gesellschaftsform
Die GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft i. S. des § 161 Abs. 1 HGB, d. h., sie ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der bei einem oder bei einigen von den Gesellschaftern die Haftung gegenüber den Gläubigern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist (Kommanditisten), währen...