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BÜRO Nr. 10 vom Seite 2

Entgeltabrechnung

Susanne Kowalski; Hamminkeln

Der Blick auf die monatliche Gehaltsabrechnung führt uns jeden Monat vor Augen, dass das Geld, das auf unserem Konto ankommt, nicht der vertraglich vereinbarten Vergütung entspricht. Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen werden vom sog. Brutto abgezogen. Aber das ist nicht alles, was im Rahmen der Gehaltsabrechnung zu berücksichtigen ist. Dieser Beitrag informiert Sie über verschiedene Abrechnungsvarianten rund um das Einkommen von Beschäftigten.

Info

Das Thema „Entgeltabrechnung“ finden Sie im Ausbildungsrahmenplan unter Punkt 3.2 c „Auszahlungsbeträge unter Berücksichtigung steuer-, sozial- und tarifrechtlicher Bestimmungen ermitteln“.

Aus der Praxis

Als Anna Schneider Ende Juli 2019 ihre Gehaltsabrechnung erhält, ist sie erstaunt. Das Nettoeinkommen liegt über dem der Vormonate. „Ob der Personalabteilung ein Abrechnungsfehler unterlaufen ist?“, fragt sie sich.

Die Angestellte spricht die zuständige Personalsachbearbeiterin an. Hierbei zeigt sich, dass die Abrechnung korrekt ist. Das hat folgenden Hintergrund: Frau Schneider hat als Teilzeitbeschäftigte ein monatliches Einkommen von 1.000,00 €. Bislang wurden die Sozialversicherungsbeiträge nach dem herkömmlichen Berechnungsschema ...