Mandantenorientierte Sachbearbeitung
16. Aufl. 2019
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Anlage 2
Folgen von Buchführungsmängeln und Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
Stellt der Außenprüfer formelle Mängel fest, ist die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und damit die Gefahr der Nichtanerkennung des Buchführungsergebnisses mit der Folge einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nicht gegeben, wenn das sachliche Ergebnis der Buchführung nicht beeinflusst wird und die Mängel keinen erheblichen Verstoß gegen die Anforderungen an die zeitgerechte Erfassung der Geschäftsvorfälle, die einschlägigen Anforderungen bei Kreditgeschäften, die Aufbewahrungsfristen sowie insbesondere auch die Besonderheiten bei den Anforderungen einer Buchführung auf Datenträgern darstellen.
Handelt es sich um materielle Mängel, so wird die Ordnungsmäßigkeit dann nicht infrage gestellt, wenn es sich dabei um unwesentliche Mängel handelt, z. B. wenn nur unbedeutende Vorgänge nicht oder falsch erfasst wurden. Die Fehler können dann durch eine entsprechende Zuschätzung berichtigt werden.
In allen Fällen kommt der Entscheidung des Außenprüfers große Bedeutung zu.
Zur Begründung des Rohaufschlagsatzes sind folgende Aufzeichnungen zusätzlich bei Abweichungen von den Richtsätzen dienlich:
Eingetretener Schwu...