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IWB Nr. 20 vom Seite 822

Steuergutschrift in Frankreich für Forschung & Entwicklung

Allgemeine Voraussetzungen und Neuerungen im Jahr 2019

Jean-Paul Stévenard

Industrie-, Handels-, Handwerks- und Agrarunternehmen, die Forschungs- oder Innovationsausgaben tragen und in Frankreich der Regelbesteuerung unterliegen, können von einer Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung (F&E) profitieren. Diese Regelung gilt ferner für bestimmte von der Körperschaftsteuer befreite Unternehmen, etwa neue, junge und innovative Unternehmen (Start-ups). Trotz mehrfacher Anläufe blieb die Steuergutschrift für Forschungsausgaben (Crédit d'Impôt Recherche – CIR) seit 2008 praktisch unverändert. Sie ist zu einem Erfolgsschlager geworden, kostet den Fiskus allerdings jährlich 6 Mrd. €. Auch in diesem Jahr bringen die Bestimmungen des Finanzgesetzes 2019 zur Steuergutschrift nur wenige technische Anpassungen. Viele Unternehmen spüren aufgrund der Steuerprüfung dennoch eine „Verschärfung“ der Bedingungen für die Gewährung der Steuergutschriften.

Kernaussagen
  • Die F&E-Förderung in Frankreich ist seit vielen Jahren ein effektiver Anreiz für Unternehmen, ihre Forschungsausgaben zu steigern. Durchschnittlich löst 1 € Steuerbonus weitere 1,20 € Forschungsausgaben in den begünstigten Unternehmen aus.

  • Der vom Forschungsministerium hera...

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