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Online-Beitrag vom

Steuerpflicht von Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer

Teil des Gewinns aus dem Verkauf sonstiger Kapitalforderungen

Joachim Moritz

[i]Ronig, Stückzinsen, infoCenter, NWB KAAAA-57088 Stückzinsen sind das vom Erwerber an den Veräußerer einer Kapitalforderung gezahlte Entgelt für die auf den Zeitraum bis zur Veräußerung entfallenden Zinsen des laufenden Zinszahlungszeitraums. Nach h. M. sind sie als Teil des Gewinns aus der Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG steuerbar. Da nach Einführung der Abgeltungsteuer durch das UntStRG 2008 die traditionelle quellentheoretische Trennung von Vermögens- und Ertragsebene für Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgegeben wurde, fallen Stückzinsen unter den Veräußerungstatbestand des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG. Nach der Übergangsvorschrift des § 52a Abs. 10 Satz 7 Halbsatz 2 EStG i.d.F. des JStG 2010 werden Stückzinsen auch dann besteuert, wenn die veräußerte Forderung vor Einführung der Abgeltungsteuer erworben wurde. Indes stellt sich die Frage, ob darin eine verfassungswidrige echte Rückwirkung liegt. Mit zwei Parallelentscheidungen hat der BFH diese Frage nunmehr entschieden (, NWB TAAAH-30129, VIII R 22/15, NWB JAAAH-30128).

I. Besteuerung von Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer (VIII R 31/15)

[i]Gewinn aus der Veräußerung von KapitalanlagenDie Klägerin, eine GbR mit Einkünften aus Kapitalvermögen, vereinnahmte im Streitjahr 2009 bei der Veräußerung einer vor dem

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