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Mini-One-Stop-Shop-Verfahren für elektronische Dienstleistungen
Das Mini-One-Stop-Shop-Verfahren ist ein besonderes Besteuerungsverfahren für bestimmte Telekommunikationsleistungen, für Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie für sonstige elektronische Dienstleistungen (sog. RFTE-Leistungen). Es ermöglicht inländischen Unternehmern, Umsatzsteuer, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat anzumelden und zu entrichten ist, dem Bundeszentralamt für Steuern zu erklären. Dies bedeutet eine erhebliche Erleichterung für die Unternehmen: Sie brauchen sich nicht im anderen Mitgliedstaat umsatzsteuerlich registrieren zu lassen. Dieses besondere Besteuerungsverfahren wird als „Mini-One-Stop-Shop-Verfahren“ bezeichnet.
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I. Regelungen für RFTE-Leistungen
Durch Änderungen der MwStSystRL wurde mit Wirkung vom für RFTE-Leistungen der Ort der Leistung modifiziert. Bis zu einer Gesamtsumme von 10.000 € werden RFTE-Leistungen an dem Ort erbracht, an dem der leistende Unternehmer seinen Sitz oder seine Betriebsstätte hat (Sitzortprinzip).
Die Regelung gilt für Unternehmer, die nur in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind und für solche RFTE-Leistungen, die an Nichtunternehmer in einem ande...