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NWB Nr. 40 vom Seite 2914

Verschärfung der Grunderwerbsteuer für Share Deals – Stellungnahme des Bundesrats zum Regierungsentwurf

Frank Wischott und Hans-Christoph Graessner

Seit 2016 [i] Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes, Kabinettbeschluss v. 31.7.2019 verfolgt die Politik das Ziel, die Grunderwerbsteuer für sog. Share Deals zu verschärfen. Argument ist, dass u. a. der Erwerb eines Eigenheims durch Privatpersonen stets mit Grunderwerbsteuer belastet wird, während der Anfall von Grunderwerbsteuer bei großen Immobilieninvestoren durch einen Share Deal vermieden werden kann. Ein konkretes Reformgesetz ist nun Gegenstand eines Gesetzgebungsverfahrens.

Mehr zum Thema Share Deals im Grunderwerbsteuerrecht finden Sie auch hier:

I. Kernziele des GrEStG-E

Der Entwurf [i]Zum Referentenentwurf s. Wischott/Graessner, NWB 23/2019 S. 1658zur Reform der Grunderwerbsteuer war zunächst Teil des Referentenentwurfs v.  für ein „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (sog. Jahressteuergesetz 2019). Mit Kabinettbeschluss v.  wurde der Entwurf ohne wesentliche inhaltliche Änderungen in ein eigenes Gesetzesvorhaben abgetrennt und der Regierungsentwurf für ein „Gesetz zur Änderung des ...

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Verschärfung der Grunderwerbsteuer für Share Deals – Stellungnahme des Bundesrats zum Regierungsentwurf

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