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LSG Sachsen Urteil v. - L 3 AS 968/17

Mit ihrer Berufung wenden sich die Kläger gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 28. Juli 2017, mit dem dieses festgestellt hat, dass die unter dem früheren Aktenzeichen S 23 AS 3619/15 geführte Klage aufgrund einer Klagerücknamefiktion als zurückgenommen gilt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAH-31093

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen, Urteil v. 18.04.2019 - L 3 AS 968/17

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