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Rechtsentwicklung zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in 1997 und 1998
I. Buchführungspflicht
1. Anordnung der Buchführungspflicht und Bewilligung von Erleichterungen
(EFG 1997 S. 587; LX139847) betr. § 141 Abs. 1 und 2, § 148 Satz 1 AO.
Hinweis: Körner, BBK F. 5 S. 471.
Stellt die FinBeh das Überschreiten eines der in § 141 Abs. 1 AO genannten Grenzwerte fest, so ist sie verpflichtet, auf den Beginn der Buchführungspflicht ab Beginn des nachfolgenden Wj hinzuweisen. Es handelt sich um zwingendes Recht, das der Behörde keinen Ermessensspielraum einräumt. Es ist ihr verwehrt, mit der Aufforderung zur Buchführung zu warten, um zu prüfen, ob im Folgejahr der Grenzwert auch noch überschritten wird.
Die FinBeh kann nach § 148 AO Erleichterungen bewilligen. Sie kann allerdings nicht einem Antrag entsprechen, im größtmöglichen Umfang Buchführungserleichterungen in dem Ausmaß zu bewilligen, daß sie den Stpfl. ganz von der Buchführung freistellt, wenn dies eine Beeinträchtigung der Besteuerung zur Folge hätte. Es muß mithin das stl. Ergebnis, das sich bei der Bewilligung von Buchführungserleichterungen ergibt, im wesentlichen dem entsprechen, das auch ohne die Bewilligung de...