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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 16 | Umsatzsteuer: Auch steuerlich unzuverlässigen Unternehmern ist eine Steuernummer zu erteilen

Unternehmern steht ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke zu. Die Versagung zur Verhinderung von Steuerhinterziehungen ist nach einer aktuellen Entscheidung des BFH nur verhältnismäßig, wenn objektiv davon auszugehen ist, dass die dem Steuerpflichtigen zugeteilte Steuernummer in betrügerischer Weise verwendet wird. Es reicht daher nicht aus, dass der Unternehmer in der Vergangenheit steuerlich unzuverlässig gewesen ist.

Unter welchen Voraussetzungen darf die Finanzverwaltung die Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke verweigern? – Das ist eine interessante Frage. Das FG Berlin-Brandenburg hatte hierzu Anfang des Jahres eine umstrittene Entscheidung getroffen.

Nach Meinung der Richter aus Cottbus dürfen die Finanzämter steuerlich unzuverlässigen Steuerpflichtigen die Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke versagen, um ihnen so den Zugang zum Markt zu erschweren und damit die Verkürzung von Umsatzsteuer zurückzudrängen. Dagegen bestünden keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.

Der Bundesfinanzhof hat jetzt der Beschwerde des Antragstellers gegen die Entscheidung des FG Berlin-Bran...

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