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Bewertung von Pensionsrückstellungen
- Übergang auf neue oder geänderte biometrische Rechnungsgrundlagen -
Das (BStBl 1999 I S. 436) zur Bewertung von Pensionsrückstellungen beim Übergang auf neue oder geänderte biometrische Rechnungsgrundlagen Stellung genommen. Die Grundsätze dieses Schr. gelten für andere Verpflichtungen, die nach den Grundsätzen von § 6a EStG zu bewerten sind (z. B. Vorruhestandsleistungen), entsprechend.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt nach § 6a Abs. 4 Satz 2 und 6 i. V. mit § 52 Abs. 7a EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 1998 (BGBl 1998 I S. 3816; BStBl 1999 I S. 177) beim Übergang auf neue oder geänderte biometrische Rechnungsgrundlagen bzw. beim Wechsel auf andere biometrische Rechnungsgrundlagen (z. B. erstmalige Anwendung der ”Richttafeln 1998” von Prof. Klaus Heubeck) folgendes:
I. Steuerliche Anwendung von biometrischen Rechnungsgrundlagen
Für die steuerliche Bewertung einer Pensionsverpflichtung dürfen nur biometrische Rechnungsgrundlagen verwendet werden, die auf den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen im Sinne von § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG beruhen. Diese Voraussetzung wird z. B. von de...BStBl 1998 I S. 1528