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BFH bestätigt neues Reisekostenrecht
Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts v. (BGBl 2013 I S. 285) hat der Gesetzgeber das steuerliche Reisekostenrecht neu geordnet und einen Paradigmenwechsel vorgenommen. Diesen hat der BFH in ersten Entscheidungen verdeutlicht (Urteil v. - VI R 27/17, NWB AAAAH-23042; v. - VI R 6/17, NWB EAAAH-23045, sowie v. - VI R 36/16, NWB KAAAH-23043; VI R 40/16, NWB UAAAH-23044, und VI R 12/17, NWB QAAAH-23041).
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Erste Tätigkeitsstätte
[i]LegaldefinitionZentraler Punkt der seit geltenden Neuregelungen ist die gesetzliche Definition der ersten Tätigkeitsstätte, die an die Stelle der rechtsprechungsgeprägten regelmäßigen Arbeitsstätte tritt. Erste Tätigkeitsstätte ist nach § 9 Abs. 4 Satz 1 EStG die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Ortsfeste betriebliche Einrichtungen sind räumlich zusammengefasste Sachmittel, die der Tätigkeit des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten dienen und mit dem Erdboden verbunden oder dazu besti...