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Versorgungsansprüche des Geschäftsführers
Eine GmbH kann Ansprüchen aus einer ihrem Geschäftsführer erteilten Versorgungszusage nur dann den Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenhalten, wenn der Versorgungsberechtigte seine Pflichten in so grober Weise verletzt hat, dass sich die in der Vergangenheit bewiesene Betriebstreue nachträglich als wertlos oder zumindest erheblich entwertet herausstellt. Dies setzt voraus, dass die Gesellschaft durch das grobe Fehlverhalten des Begünstigten in eine ihre Existenz bedrohende Lage gebracht wurde ( NWB JAAAH-28042).
Ein zum „Widerruf“ der Pensionszusage berechtigender Rechtsmissbrauch setzt jedenfalls zumindest eine massive Schädigung der Gesellschaft durch das Fehlverhalten des Begünstigten voraus. Im vorliegenden Fall geht der BGH z...