Zollwert: Hinzurechnung von Gestaltungskosten
für Verpackungsetiketten
Leitsatz
1. Kosten, die dem Käufer durch
die Beauftragung von inländischen Werbeagenturen für die Erstellung
von Druckdateien entstanden sind, sind, wenn der Käufer dem Verkäufer die
Druckdateien kostenlos zur Verfügung stellt, um Aufklebeetiketten
für die Einzelhandelsverpackungen der Einfuhrwaren herzustellen,
bei der Ermittlung des Zollwertes nach Art. 32 Abs. 1 Buchst. a)
ii) ZK zollwerterhöhend zu berücksichtigen.
2. Derartige Gestaltungskosten
können weder unmittelbar nach Art. 32 Abs. 1 Buchst. b) iv) ZK noch
in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens aus dieser Vorschrift als
nicht zollwerterhöhend bewertet werden.
Fundstelle(n): JAAAH-30287
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 18.06.2019 - 4 K 177/16
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