Zollwert: Hinzurechnung von Gestaltungskosten
für Verpackungen
Leitsatz
1. Kosten, die einem mit dem
Käufer verbundenen Unternehmen durch die Beauftragung von inländischen
Werbeagenturen für die Erstellung von Druckdateien und die Begleitung
der Erstellung der Druckdateien entstanden sind, sind, wenn die
Druckdateien dem Verkäufer kostenlos zur Verfügung gestellt werden,
um die Einzelhandelsverpackungen der Einfuhrwaren herzustellen,
und der Käufer aufgrund der Vorgaben des verbundenen Unternehmens
einen bestimmten Vertriebsweg zur Weiterveräußerung der Einfuhrwaren
einzuhalten hat, bei der Ermittlung des Zollwertes als mittelbare Zahlung
des Käufers an den Verkäufer nach Art. 29 Abs. 1 Buchst. b) ZK i.V.m.
Art. 148 ZK-DVO zollwerterhöhend zu berücksichtigen.
2. Derartige Gestaltungskosten
können weder unmittelbar nach Art. 32 Abs. 1 Buchst. b) iv) ZK noch
in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens aus dieser Vorschrift als
nicht zollwerterhöhend bewertet werden.
Fundstelle(n): ZAAAH-30286
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 18.06.2019 - 4 K 148/17
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